Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besten Dank für das Vertrauen und Interesse, das Sie uns entgegenbringen. Wir empfehlen Ihnen, die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (nachfolgend AGB genannt) sorgfältig zu lesen. Diese AGB gelten für den Mietabschluss der Ferienwohnung Kasperhuus Klosters welche Sie mit uns, abgeschlossen haben:
1. Vertragsgegenstand
Kasperhuus Klosters verpflichtet sich
– die Ferienwohnung gemäss den Daten und Beschreibungen auf der Webseite zur Verfügung zu stellen. Gästetaxen sind nomalerweise mit der Rechnung zu begleichen. Bei kurzfristiger Buchung mit Zahlung im Nachhinein müssen Sie selber die Gästetaxe in Kloster-Davos einbezahlen um in den Genuss der Gratisleistungen von Tourismus Kloster-Davos zu gelangen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Kasperhuus Klosters kommt mit der Entgegennahme Ihrer elektronischen (online), telefonischen oder schriftlichen Buchung bei unserer Buchungsstelle zustande.
Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten gemäss diesen AGB und den vertraglichen Vereinbarungen für Sie und Kasperhuus Klosters wirksam.
Die vertraglichen Vereinbarungen und die AGB gelten für alle Personen welche in der Unterkunft Kasperhuus Klosters übernachten.
2.2 Pass, Visa, Impfungen
Erkundigen Sie sich vor dem Vertragsabschluss und bis zum Antritt der Reise in Ihrem eigenen Interesse, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise in die Schweiz bestehen. Über die Einreisebestimmungen informiert Sie die Botschaft des Reiselandes in der Schweiz. Kasperhuus Klosters kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund von nicht erfüllten Voraussetzungen. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
2.3 Minderjährige Personen
Jugendliche unter 18 Jahren sind von einem Vertragsabschluss ausgenommen.
Hierfür ist die erziehungsberechtigte Person zuständig
2.4 Rauchen und Tiere
Rauchen ist im ganzen Haus nicht erlaubt.
Tiere sind in der Wohnung nicht erlaubt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Die Preise für die Reiseleistungen ergeben sich aus den Kasperhuus-Klosters Publikationen. Andere Publikationen (z.B. Prospekte und anderes, nicht von uns produziertes Informationsmaterial), Internetseiten von Leistungsträgern oder eigene Anfragen beim Leistungsträger sind nicht Gegenstand des Vertrages und wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben. Der Preis versteht sich für die ganze Wohnung und wird in Schweizer Franken pro Nacht berechnet. Die ausgeschriebenen Preise sind aufenthaltsbezogen, das heisst, die Preise der entsprechenden Saison kommen zur Anwendung. Reservierungen über mehrere Preisperioden werden zu den jeweiligen Saisonpreisen berechnet.
Es gelten immer die Halbtage für Anreise und Abreise. Check-in ab 16 Uhr. Check-out bis 11 Uhr. Allfällige Verzögerungen und die sich ergebenden Unkosten (Reinigungsunternhemen) werden Ihnen in Rechnung gestellt.
3.2 Buchungsgebühren/Zuschläge
Allfällige Buchungsgebühren und Zuschläge ersehen Sie aus den Publikationen.
3.3 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung ist gegen Rechnung, nach erfolgter Bonitätsprüfung, mit TWINT, Banküberweisung und Kreditkarten möglich. Anzahlung von 50% bei Vertragsabschluss, Restzahlung muss 30 Tag vor Antritt der Reise auf unserem Bankkonto eingegangen sein.
Die Reisedokumente werden Ihnen spätestens 10 Tage vor Abreise oder bei kurzfristigen Buchungen innerhalb nützlicher Frist ausgehändigt oder zugestellt.
Mit Ablauf der Zahlungstermine befinden Sie sich ohne weitere Mahnung im Verzug. Kasperhuus-Klosters ist berechtigt, ohne weitere Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren kann Kasperhuus-Klosters die Vermietung verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückbehalten. Weitere Schadenersatzansprüche von Kasperhuus-Klosters bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3.4 Preisänderungen
Es gibt Fälle, in welchen die in den Ausschreibungen von Kasperhuus-Klosters angegebenen Preise aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel:
– nachträgliche Preiserhöhung von der Reinigungsfirma
– neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben, Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) oder Gebühren (z.B. Erhöhung der Gäste- bzw. Kurtaxe)
– plausibel erklärbare Fehler in den Ausschreibungen.
Falls Kasperhuus-Klosters Preiserhöhungen aus den oben aufgeführten Gründen vornehmen muss, wird sie diese Preiserhöhungen bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Arrangementpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von Kasperhuus-Klosters alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen rückerstattet. Kasperhuus-Klosters bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen und wird die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne Abzüge an den Preis anrechnen. Fall Sie sich weigern, die Preisdifferenz innert der von Kasperhuus-Klosters gesetzten Frist zu begleichen, hat Kasperhuus-Klosters das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen die geleistete Zahlung – soweit möglich – zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3.5 Gültigkeit der Preise
Die ausgeschriebenen Preise in den Publikationen von Kasperhuus-Klosters sind Barpreise. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.
4. Änderung des Mietvertrags
4.1 Bearbeitungsgebühren
Bei Änderung der Buchung bis zu Beginn der Annullierungsfristen erheben wir für generelle Änderungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Auftrag.
5. Annullierung des Mietvertrags
5.1 Meldung
Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies Kasperhuus-Klosters schriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei Kasperhuus-Klosters. Der schriftlichen Mitteilung sind die Reisedokumente, falls Sie auf dem Postweg Reisedokumente erhalten haben, beizulegen. Kasperhuus-Klosters hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in die Schweiz oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. In diesen Fällen können Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 5.2 und Versicherungsprämien anfallen. Wird vom EDA oder von BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen unter Ziffer 5.2.
5.2 Bearbeitungsgebühren
Wenn Sie oder wir (gem. Ziffer 3.4) die gebuchte Reise unabhängig vom Zeitpunkt ganz oder teilweise annullieren, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.–.
5.3 Stornierungsbedingungen / Annullierungskosten
Wenn Sie oder wir (gem. Ziffer 3.4) den Auftrag annullieren
gelten folgende Regelungen:
– 100% Erstattung, wenn Sie mindestens 15 bis 29 Tage vor dem Check-in stornieren.
– 50% Erstattung (abzüglich der Servicegebühr), wenn Sie mindestens 14 bis 8 Tage vor dem Check-in stornieren.
– Keine Erstattung, wenn Sie weniger als 7 bis 0 Tage vor dem Check-in stornieren.
Abzüglich Bearbeitungsgebühr von CHF 60.–.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Diese Gebühren sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.
6. Ersatzperson
Können Sie die gebuchte Vermietung der Wohnung nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekannt zu geben, die bereit ist, die Wohnung an Ihrer Stelle zu übernehmen, so erhebt Kasperhuus-Klosters lediglich die Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 4.1. In diesem Fall sind folgende Voraussetzungen gesamthaft zu erfüllen:
– Die Ersatzperson ist bereit, den Mietvertrag für die von Ihnen reservierte Zeit unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
– Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Zollvorschriften).
Diese Person und Sie haften gegenüber Kasperhuus-Klosters die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten. Es gelten auch für diese Person die AGB von Kasperhuus-Klosters.
7.0 Antritt
7.2 An- und Rückreisen
Das rechtzeitige Eintreffen in Klosters bei der Ferienwohnung liegt in Ihrer Verantwortung.
Kasperhuus-Klosters ist grundsätzlich nicht haftbar für Spesen, die aufgrund einer Flugverspätung oder eines Anreisestaus entstanden sind. Sollte ein Fehler unserer Seite vorliegen für den Schlüsselbezug und es entstehen Ihnen dabei Umtriebe, übernimmt Kasperhuus-Klosters diese Auslagen nicht.
7.3 Unfälle und Erkrankungen
Kasperhuus-Klosters haftet als Veranstalter nicht für Personenschäden, die während Ihres Aufenthaltes in der Ferienwohnung entstanden sind. Hierfür ist Ihre Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung zuständig.
Sie treten Ihre Schadenersatzansprüche an Kasperhuus-Klosters ab. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Solche Ansprüche sind direkt bei dem jeweiligen Transportunternehmen geltend zu machen. Eine weitergehende Haftung von Kasperhuus-Klosters ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
7.4 Sachschäden und Diebstahl
Kasperhuus-Klosters verrechnet Ihnen allfällige Sachbeschädigungen in vollem Umfang zur Wiederherstellung der Wohnung oder Wohnungseinrichtung.
Diebstähle aus der Ferienwohnung werden den Behörden gemeldet. Das gestohlen Mobiliar wird Ihnen in Rechnung gestellt.
Für Ihre Sportutensilien wie Skis, Bikes oder die Golfausrüstung stellen wir Ihnen den alten Stall zur Verfügung. Für das Sichern und korrekte Abschliessen desselbigen sind sie selber Zuständig. Kasperhuus-Klosters übernimmt keine diesbezüglich keine Verantwortung und kann im Falle eines allfälligen Diebstahls nicht belangt werden.
7.5 Haftung für vermittelte Leistungen
Kasperhuus-Klosters lehnt jegliche Haftung für vermittelte Leistungen vollumfänglich ab. Es gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen des Dienstleistungserbringers.
8. Schwierigkeiten während der Reise
8.1 Probleme vor Ort
Entsprechen die Leistungen nicht den gebuchten Leistungen bzw. der Auftragsbestätigung oder sind diese mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, dies unverzüglich beim Bezug der Wohnung an uns (Telefonnummer 076 234 1965 oder kasperhuus-klosters@mail.ch) bekannt zu geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht in den meisten Fällen, vor Ort für Abhilfe zu sorgen.
8.3 Schriftliche Beanstandung
Ihre schriftliche Beanstandung senden Sie an Kasperhuus-Klosters, Andi Borowski, Gartenstrasse 15, 8304 Wallisellen oder kasperhuus.klosters@mail.ch innert 10 Tagen nach Antritt des Mietvertrags. Erfolgt die schriftliche Beanstandung nicht innert erwähnter Frist, erlöschen sämtliche Schadenersatzansprüche. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens gehen zu Lasten Ihres Ersatzanspruches.
9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen Kasperhuus-Klosters den Reisepreis nicht zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die für die entstehenden Kosten aufkommt, wenn Sie Ihre Ferien aus einem dringenden Grund (wie z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen) vorzeitig abbrechen müssen.
10. Kasperhuus-Klosters kann den Mietvertrag nicht erfüllen
10.1 Änderungen
Kasperhuus-Klosters behält sich auch in Ihrem Interesse vor den Vertrag zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Kasperhuus-Klosters bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Falls Kasperhuus-Klosters gezwungen ist, Ihren Mietvertrag wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen und kriegerische Ereignisse am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung des Mietvertrags nahelegen, abzusagen, ist Kasperhuus-Klosters bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Muss der Mietvertrag vorzeitig abgebrochen werden, sind weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseits ausgeschlossen.
10.2 Minder- oder Mehrkosten bei Programmanpassungen
Muss Kasperhuus-Klosters eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von uns eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Vertrages aus einem unter Ziffer 10.1 bzw. 3.4 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Mietpreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Falls Sie sich weigern, die Preisdifferenz innert der von Kasperhuus-Klosters gesetzten Frist zu begleichen, hat Kasperhuus-Klosters das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen die geleistete Zahlung – soweit möglich – zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausdrücklich ausgeschlossen.
10.3 Überbuchungsprobleme
Bei Überbuchungen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 10.2 weiterbelasten bzw. zurückerstatten.
11. Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen Kasperhuus-Klosters, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag. Die Verjährungsfristen von vermittelten Leistungen siehe die jeweiligen Vertragsbedingungen des Dienstleistungserbringers.
Weitere Bestimmungen
1. Datenschutz
Für unsere Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit diesen AGB gilt unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter http://www.kasperhuus-klosters.ch/datenschutz finden.
2. Reiseversicherung
2.1 Annullierungskostenversicherung oder Kombi-Paket
Wir empfehlen Ihnen dringend, bei der Buchung eine Annullierungskostenversicherung oder ein Kombi-Paket abzuschliessen, sofern Sie nicht bereits eine Versicherung mit genügender Deckung abgeschlossen haben.
2.2 Zusätzliche Versicherungen
Die Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden internationalen Abkommen. Deshalb empfiehlt Kasperhuus-Klosters, für einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen:
SOS-Schutz für Reisezwischenfälle: Sollten Sie während den Ferien eine schwere Erkrankung, schwere Verletzung erleiden oder sollte eine schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort (z.B. Feuer-, Wasser-, Elementar- oder Diebstahlschaden) eintreten, organisiert und bezahlt der SOS-Schutz die Suche und Bergung, den Transport in ein Krankenhaus oder den Transport zurück an Ihren Wohnort.
Reisegepäck: Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen. Sie deckt die Kosten, die Ihnen bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung Ihres Gepäcks entstehen.
3. Ombudsmann
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Kasperhuus-Klosters sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Kasperhuus-Klosters eine faire und ausgewogene Einigung an:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich
+41 (0)44 485 45 35
(Öffungszeiten: Montag bis Freitag, 10–16 Uhr)
http://www.ombudsman-touristik.ch /
info@ombudsman-touristik.ch
4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und Kasperhuus-Klosters ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Chur Gerichtsstand.
Im Falle von Auslegungsdifferenzen aufgrund von Unterschieden in den Formulierungen in den verschiedenen Sprachen ist die deutsche Version massgebend.
Diese AGB sind nur in deutscher Sprache abrufbar.
Wallisellen, 1. Januar 2025